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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Verkehrssicherungsanhänger | 58 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 777917 | ||
| Datum | 26.11.2013 17:06 MSG-Nr: [ 777917 ] | 10920 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H. Aber die Pol. muss nicht den Handlanger spielen und es Ausführen. Doch, an einer Feuerwehreinsatzstelle muss die Polizei gemäß DV100 genau das. Als Feuerwehr sage ich, welchen Platz ich benötige und die Polizei muss da entsprechend ihren Möglichkeiten unterstützen. Erst wenn ich als Feuerwehr sage ich brauche den Platz nicht mehr, darf die Polizei die Sperrung wieder aufheben. Sicher wird man im Normalfall vernünftig miteinander reden, sich absprechen und, wenn machbar, auch die Bedenken der Polizei hinsichtlich Verkehrsfluss etc. berücksichtigen. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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