Geschrieben von Thomas K.Im RLP darf ein FW-Mann übrigens noch bis 1,1 Promille (??) mit ausrücken, so lange erkennt die UK das noch als "hinnehmbar" an und reguliert beim Dienstunfall.
Sofern diese Grenze stimmt, macht sie aus rechtlicher Sicht auch Sinn. Denn bis 1,1 Promille Alkohol im Blut stellt das Führen eines Kfz erstmal nur eine Ordnungswidrigkeit dar sofern keine weiteren Begleitumstände vorhanden sind. Erst ab 1,1 Promille und darüber ist es eine Straftat ("absolute Fahruntüchtigkeit").
Sich daran auch mit den Versicherungsleistungen zu orientieren wäre durchaus logisch.
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