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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFSD/FSK ohne BMA8 Beiträge
AutorRain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken778057
Datum29.11.2013 08:25      MSG-Nr: [ 778057 ]3585 x gelesen

Hallo Andreas,

Geschrieben von Andreas K. Aus aktuellem Anlass stellen sich mir folgende Fragen:
1. Git es auch Objekte mit FSD/FSK, wenn dort keine BMA installiert ist?
Wenn ja:
2. Welche Schlüssel sind dort hinterlegt, nur für das Tor/die Tür oder auch Generalschlüssel?
Die allgemengültige Antwort im VB: Es kommt darauf an. ;-)
Ich habe schoin beide Varianten kennen gelernt.

3. Kann das eine Auflage sein?
Ja, das habe ich im Moment bei mehreren Objekten.
Gefordertwird der gewlatfreie Zugang auf das Gelände und zum Gebäude

4. Werden diese FSD/FSK über die Einbruchmeldeanlage mit überwacht?

Das kommt darauf an. Ich kenne FSD, die nicht überwacht werden und es gibt Objekte, bei denen es eine Versicherungsauflage war, das der FSD überwacht werden muss.

Gruß
R. Endres

Rainer Endres


*wie immer nur meine Meinung*
Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.
Art 5 GG gilt auch für FM (SB)

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