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ThemaUntätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet10 Beiträge
AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt778325
Datum04.12.2013 09:31      MSG-Nr: [ 778325 ]2298 x gelesen

Ich kann auch bei dem Urteil nur den Kopf schütteln.
Bei unterlassener Hilfleistung ist auf jeden Fall auch Gefängnis drin. Wenn dabei jemand zu Tode kommt ist das in meinen Augen nicht mit ein paar abgetan. Da gehört man hinter Gitter.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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Untätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt