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Thema | Untätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet | 10 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 778325 | ||
Datum | 04.12.2013 09:31 MSG-Nr: [ 778325 ] | 2298 x gelesen | ||
Ich kann auch bei dem Urteil nur den Kopf schütteln. Bei unterlassener Hilfleistung ist auf jeden Fall auch Gefängnis drin. Wenn dabei jemand zu Tode kommt ist das in meinen Augen nicht mit ein paar abgetan. Da gehört man hinter Gitter. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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