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RubrikSonstiges zurück
ThemaUntätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet10 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern778343
Datum04.12.2013 10:59      MSG-Nr: [ 778343 ]1975 x gelesen

...man verzeihe mir, aber werde ich innerhalb von zwei Wochen es nicht irgendwie schaffen innerhalb der Wohung an ein Telefon zu kommen um mir selber Hilfe zu holen ?

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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Untätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt