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RubrikSonstiges zurück
ThemaUntätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet10 Beiträge
AutorPatr8ick8 M.8, Kaiserslautern / RLP778345
Datum04.12.2013 11:06      MSG-Nr: [ 778345 ]1973 x gelesen

Geschrieben von Claus K. By the way, solche Aktionen sind beileibe nicht auf sozial schwache Milieus beschränkt :-(

Das stimmt leider. Habe selbst schon in meiner Nachbarschaft zwei Fälle erlebt, die zwar nur Sachwerte betroffen haben, mich aber doch nachdenklich gestimmt haben: Einmal ist Wasser in großen Mengen aus einer Garage mit Werkstatt gelaufen, einmal aus einer Hauswand. Jeweils wohl großes Schadenspotential. Ich habe in beiden Fällen die Bewohner darauf aufmerksam gemacht und in beiden Fällen keine Dankbarkeit oder wenigstens eine schnelle Reaktion ausgelöst. Im Gegenteil waren die Bewohner genervt und haben nicht (sofort) reagiert. Im Fall der Hauswand ist auch Stunden später noch Wasser ausgelaufen ...

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