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Thema | Untätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet | 10 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 778358 | ||
Datum | 04.12.2013 14:20 MSG-Nr: [ 778358 ] | 1634 x gelesen | ||
Da hilft das Umziehen auch nicht unbedingt. Bestimmte "Gäste" sind schneller an ihrem "menschlichen Versorgungsort", als du gucken kannst. Dagegen hilft nur ein "Ganzkörperkondom", sprich Schutzanzug bzw. nach dem Einsatz ein Absuchen der Körperoberfläche, auch aller Hautfalten, auf ungebetene Gäste. Je nach Örtlichkeit und Klientel ist auch ein Absuchen der Schuhprofile nach gewissen kleinen braunen bzw. karamellfarbigen "Tönnchen" sinnvoll ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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