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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 778410 | ||
Datum | 05.12.2013 01:46 MSG-Nr: [ 778410 ] | 30363 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Da ist dann ziemlich viel denkbar, vom Entfall der Schmerzensgeldzahlung durch den Unfallverursacher über Regressforderungen der Unfallkasse bis hin zum Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs. Bisher sind aber da keine entsprechenden Urteile bekannt geworden. Das ist so nicht gaaanz richtig. Handelst du widder den Anerkannten Regeln der Technik, verletzt du damit kein Gesetz. Es ist sogar ausdrücklich erwünscht. Du musst allerdings eine Gefährdungsbeurteilung machen. Geht es doch schief, ist das ausschließlich ein Fall für die Versicherungen. Grobe Fahrlässigkeit und Handeln entgegen der StVO lasse ich mal außen vor. | ||||
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