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Straßenverkehrsordnung
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFaltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen?90 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg778444
Datum05.12.2013 13:20      MSG-Nr: [ 778444 ]30431 x gelesen

Geschrieben von Christoph R.welche rechtliche Konsequenz hätte dann das Verwenden von Leitkegeln, die nicht nach TL, bzw StVO sind? Zunächst einmal ist es eine Ordnungswidrigkeit:

TBNR 133018: Sie brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine
Einrichtung *), die einem Verkehrszeichen/einer Verkehrseinrichtung **) gleicht.
§ 33 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat (B 1) 15,00

TBNR 133024 Sie brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine
Einrichtung *), die die Wirkung eines Verkehrszeichens/einer Verkehrseinrichtung
**) beeinträchtigen kann.
§ 33 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat (B - 1) 15,00

Was "Verkehrseinrichtungen", dazu zählen auch Leitkegel, sind, wird in § 43 StVO definiert. Die Ausführung der Verkehrseinrichtungen kann in der VwV-StVO (zu § 39 - 43) nachgelesen werden, hinzu kommen die entsprechenden nationalen Ausführungsbestimmungen.

Wer Leitkegel auch ohne Verkehrsrechtliche Anordnung aufstellen darf, ist auch geregelt (§ 45 Abs. 7 StVO)
"Die Besatzung von Fahrzeugen, die im Pannenhilfsdienst, bei Bergungsarbeiten und bei der Vorbereitung von Abschleppmaßnahmen eingesetzt wird, darf bei Gefahr im Verzug zur Eigensicherung, zur Absicherung des havarierten Fahrzeugs und zur Sicherung des übrigen Verkehrs an der Pannenstelle Leitkegel (Zeichen 610) aufstellen."

Einzig "die Polizei" ist in der Wahl ihrer Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs frei (§ 44 Abs. 2 StVO)

Das ist die eine Seite.
Die andere Seite (wer haftet mit wieviel wofür) werden im Schadenfall wahrscheinlich die Versicherungen untereinander ausfechten ...

Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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