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Straßenverkehrsordnung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFaltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen?90 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz778472
Datum05.12.2013 21:07      MSG-Nr: [ 778472 ]30321 x gelesen

Geschrieben von Udo B.Was "Verkehrseinrichtungen", dazu zählen auch Leitkegel, sind, wird in § 43 StVO definiert.
[...]
Einzig "die Polizei" ist in der Wahl ihrer Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs frei (§ 44 Abs. 2 StVO)


Provokativ gesprochen:
Interessiert mich alles nicht als Feuerwehr im Einsatzfall sagt der §35 Abs. 1 StVO.

Die Einsatzstelle ist durch Blaulicht abgesichert, wenn ich zusätzlich eine bunt blinkende Weihnachtsbaumkette quer über die Straße werfe oder Objekte verwende die Leitkegeln in Form und Farbe ähnlich aber nicht gleich sind, dafür aber noch schön blinken, dann ist das "mein persönlicher Spaß". Solange dadurch niemand gefährdet wird, die Gefährdung durch den nicht genormten "Blink-NICHT-Leitkegel" muss mir aber erstmal jemand schlüßig darlegen.

Nebst dem ich ~10 Stück davon auf fast jedes überladene (im Sinne von Platz, nicht Gewicht) Feuerwehrfahrzeug in irgendwelche Ecken stopfen kann aber rein platzmäßig noch keinen einzigen 75cm Leitkegel mit Fuß.

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