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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 778478 | ||
Datum | 05.12.2013 21:52 MSG-Nr: [ 778478 ] | 30216 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffen W. Interessiert mich alles nicht als Feuerwehr im Einsatzfall sagt der §35 Abs. 1 StVO. Ja. Viel mehr bleibt als Rechtsgrundlage nicht übrig :-( Geschrieben von Steffen W. wenn ich zusätzlich eine bunt blinkende Weihnachtsbaumkette quer über die Straße werfe oder Objekte verwende die Leitkegeln in Form und Farbe ähnlich aber nicht gleich sind, dafür aber noch schön blinken, dann ist das "mein persönlicher Spaß" richtig, du trägst die Verantwortung, dass deine Einschätzung zu Gefährlichkeit bzw. Wirksamkeit auch stimmt. Geschrieben von Steffen W. Solange dadurch niemand gefährdet wird, die Gefährdung durch den nicht genormten "Blink-NICHT-Leitkegel" muss mir aber erstmal jemand schlüßig darlegen. Das wiederum ist einfach, da ja sogar der Hersteller offen zugibt, eine der wichtigsten Anforderungen an Leitkegel nicht zu erfüllen: die Rückstrahlwerte. Schon dreht sich der Spieß rum und du musst erklären, warum du die Geräte trotzdem für ausreichend gehalten hast... | ||||
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