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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 778489 | ||
Datum | 06.12.2013 08:21 MSG-Nr: [ 778489 ] | 30082 x gelesen | ||
Moin. Mach dir das mit dem § 35 nicht zu einfach! Der Knackpunkt: Die Verwendung von nicht zugelassenem Absicherungsmaterial muss zwingend erforderlich sein, um den Auftrag (schnell genug) erfüllen zu können. Und da könnte man dann die Frage stellen, warum kein zugelassenes Material mitgeführt wird, obwohl bekannt ist, das Absicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen ... Aber das ist dann Sache der Versicherungen und der Richter. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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