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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 778530 | ||
Datum | 07.12.2013 10:23 MSG-Nr: [ 778530 ] | 30180 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Die Brandschutzgesetze auf Landesebene können nicht das Bundesrecht zum Straßenverkehr aushebeln. Das gibt das Grundgesetz nicht her. Hm, ist das nicht dünnes Eis? Ich darf hier ja durchaus unter gebührender Beachtunge etc. pp. grundrechte einschränken. Und das geht definitiv tiefer als das Straßenverkehrsrecht. Warum dann also das nicht auch? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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