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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFaltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen?90 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg778533
Datum07.12.2013 11:54      MSG-Nr: [ 778533 ]30266 x gelesen

Geschrieben von Henning K.Deswegen sehe ich ja den Bedarf für eine saubere Regelung für das Aufstellen mindestens der Zeichen 101, 610 und am besten auch 615/616 und die Warnleuchten nach der RSA bzw. TL-WL. Über Zeichen wie 222, 250 und 267 könnte man dann auch gleich nachdenken. ACK.
Wobei du das Aufstellen von VZ 610 durch Feuerwehr und THW im weitesten Sinne ja schon in § 45 Abs. 7 StVO drin hast - zumindest für "Bergungsarbeiten". An der Stelle könnte ich mir ggf. eine Erweiterung vorstellen.
Nur leider sind sich die Bundesländer hier nicht wirklich einig.
Denk mal dran, wie lange jetzt die Aufnahme von Heckwarnanlagen in die StVO gedauert hat.

Leider war es im Fall der Faltleitkegel offenbar deutlich lukrativer, den politischen (Lobby-)Weg zu gehen (und auf die technische Unkenntnis der politischen Mitarbeiter in den Ministerien zu setzen), als die Teile zulassungsfähig zu machen.

Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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