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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 778535 | ||
Datum | 07.12.2013 12:28 MSG-Nr: [ 778535 ] | 30082 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Udo B. Wobei du das Aufstellen von VZ 610 durch Feuerwehr und THW im weitesten Sinne ja schon in § 45 Abs. 7 StVO drin hast - zumindest für "Bergungsarbeiten". An der Stelle könnte ich mir ggf. eine Erweiterung vorstellen. ... nur sind "Bergungsarbeiten" (oder Pannenhilfe oder Abschleppmaßnahmen) nun explizit eben nicht originäre Aufgabe der Feuerwehr. Wir löschen, retten oder wenden Gefahren ab - und das alles deckt eben § 45 (7) nicht ab. Und die Sicherungsmittel nach RSA geht auch von anderen Voraussetzung aus: - Vorbereitungszeit für die Einrichtung der Sicherung - Transportkapazität für Sicherungsmittel Die Absicherungsverpflichtung nach StVO wäre ansonsten für Feuerwehr - mangels Regelung - ausschließlich durch Warnblinker, Warndreieck, (Miniatur-) Blitzleuchte nach StVO und Blaulicht (§ 38 (2) StVO) möglich. Wenn es Dir also besser gefällt sichere ich nach StVO mit Warnblinker und Blaulicht und grenze den Raum meiner Sicherungsmaßnahme nach Brandschutzgesetz mit allen anderen Marrkierungsmitteln ab (Warnkegel irgendeiner Ausführung, Blitzleuchten irgendeiner Ausführung, Schaumittelkanister, Flatterband usw.). Faktisch ändert sich dadurch nichts - in der abgesperrten Zone hat kein Fahrzeug was zu suchen -> OWi nach Brandschutzrecht - ist auch teurer als nach StVO. Gruß Gerhard | ||||
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