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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrzufahrt26 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt778610
Datum08.12.2013 22:48      MSG-Nr: [ 778610 ]6003 x gelesen
Infos:
  • 09.12.13 Erklärung Halte- und Parkverbot bei Wikipedia

  • Geschrieben von Christopher Z. Bei uns steht zusätzliche zum Zeichen 283 noch " Feuerwehrzufahrt, Stadt Templin, Der Bürgermeister" wobei der Text ab Stadt Templin deutlich kleiner aufgedruckt ist.

    § 12 Abs.1 Nr.5 StVO spricht von einem Halteverbot vor "amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten" und das geschieht durch ein Siegel oder die Bezeichnung der ausstellenden Behörde.

    Beispielbild

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