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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrzufahrt | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 778610 | ||
Datum | 08.12.2013 22:48 MSG-Nr: [ 778610 ] | 6003 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christopher Z. Bei uns steht zusätzliche zum Zeichen 283 noch " Feuerwehrzufahrt, Stadt Templin, Der Bürgermeister" wobei der Text ab Stadt Templin deutlich kleiner aufgedruckt ist. § 12 Abs.1 Nr.5 StVO spricht von einem Halteverbot vor "amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten" und das geschieht durch ein Siegel oder die Bezeichnung der ausstellenden Behörde. Beispielbild Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | ||||
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