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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrzufahrt26 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW778615
Datum09.12.2013 00:05      MSG-Nr: [ 778615 ]5649 x gelesen
Infos:
  • 09.12.13 Erklärung Halte- und Parkverbot bei Wikipedia

  • Geschrieben von Christian B.§ 12 Abs.1 Nr.5 StVO spricht von einem Halteverbot vor "amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten" und das geschieht durch ein Siegel oder die Bezeichnung der ausstellenden Behörde.

    Ich halte eine Feuerwehrausfahrt allerdings nicht für ein Element der Menge Feuerwehrzufahrt.

    Da finde ich das vom TE angesprochene Zeichen 283 deutlich passender...

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