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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Tetra - GB goes back/forward - anywhere...?!? ![]() | 10 Beiträge | ||
Autor | Jako8b E8., Düsseldorf / NRW | 779494 | ||
Datum | 27.12.2013 15:18 MSG-Nr: [ 779494 ] | 5441 x gelesen | ||
Das TETRA-BOS-Funknetz wird in UK von Airwave betrieben. Dies ist ein kommerziell agierender Netzbetreiber, welcher auch weitere TK-Leistungen anderen Nachfragern anbietet. Für den TETRA-Betrieb in UK wurde mit verschiedenen BOS (engl. PPDR) diesbezügliche Nutzungsverträge abgeschlossen, die 2016 weitestgehend auslaufen. Im Vordergrund stand hierbei die Sprachkommunikation, teilweise mit SDS-Optionen; und partiell realisiertbare Nutzungserweiterungen wie z.B. die automatisiert anlaufende Überprüfung von Kfz-Kennzeichen über spezifische SDA-Applikationen bzw. bedienergeführte Direkteingabe im TETRA-Endgerät. Wie bei allen derartigen Provider-Verträgen existieren bei den Beteiligten offensichtlich unterschiedliche Auffassungen über implizit bereitzustellende Einzelleistungen bzw. Basisbedingungen. Derartige Diskussionen entzünden sich u.a. aus der daraus entstehenden Einschätzung z.B. hinsichtlich statistischer Funkabdeckung (Coverage), Erreichbarkeitsreserven (bei lokal ungünstiger Topologie) oder real tatsächlich machbaren Verkehrswerten (Maximallast). Vor dem Hintergrund der demnächst auslaufenden Provider-Verträge werden in UK nunmehr institutionalisierte Überlegungen angestellt, welche künftigen Mobilfunkanforderungen im PPDR-Umfeld nach 2016 unter krisensicheren Gesichtspunkten abzudecken, ggf. auszuschreiben wären. Wie auch in Deutschland stehen auch in UK mobile Breitbandübertagungen (z.B. Videos aus fahrenden Streifenwagen) auf dem Wunschzettel. Wie bei allen anderen Mobilfunktechnologien auch, werden die Randbedingungen durch drei Hauptfaktoren beeinflusst; die künftig wirklich verfügbare Mobilfunktechnologie (ggf. über mehrere Migrationsschritte), das dafür notwendige bzw. zugeteilte Frequenzspektrum, sowie die Implementierungs- und Betriebskosten (oder Providerentgelte). In Deutschland käme noch der provinzielle Föderalismus hinzu, wo jedes Bundesland glaubt auch in allen Details mitmischen zu müssen. Zusätzlich im Verbund landesweit "differenziert" verfolgter Polizeiaspekte sowie kommunaler Egozentriken im Rettungsdienst- und Feuerwehrwesen. Werden beispielsweise hierzu die einsatztaktisch erkennbaren Vorüberlegungen bei der künftigen BOS-Nutzung einer bundesweiten Mobillfunknetzinfrastruktur unter Einbeziehung einer Bündelfunktechnologie betrachtet, ist es kaum verwunderlich, das nur Einzelfälle die lokalpatriotische Sichtweise verlassen haben. In der Bunderepublik ist leider eine UK-ähnliche Vorgehensweise noch nicht einmal im Ansatz erkennbar. Weder über nachhaltig auftretende Persönlichkeiten mit Weitblich (und vor allen Dingen Expertise und Zeit) aus dem BOS-Umfeld, oder vorbereitend über irgendwie sachorientiert etablierte Gesprächskreise oder Institutionen. Teilweise hervorragende Einzelvorträge oder nur allgemein veröffentlichte Forderunspapiere (z.B. vfdb) reichen keinesfalls aus, um im Inland den BOS-Interessen nachhaltig Gehör zu verschaffen. Die Konferenz der Innenminister hat zwar in der 196. IMK-Sitzung (Dezember 2012) die Einführung eines mobilen BOS-Breitbandnetzes begrüsst; wesentliche Konsequenzen daraus sind aber bisher weder im Bundesinnenministerium oder in den Länderministerien wahrnehmbar. Allein schon in der Frage eines künftig zusätzlichen BOS-Frequenzspektrums hat die technisch/administrativ zuständige Bundesnetzagentur (BnetzA) ganz andere Vorstellungen, die sie über veröffentlichte Positionspapiere (Strategie 2016) und vorbereitenden Beschlüssen ihrer Präsidentenkammer (BK1) klar erkennen lässt. Im favorisierten Frequenzbereich der BOS (Wie begründet sich diese Zielsetzung überhaupt?) bei 700 Mhz werden kommerziellen Mobilfunkbetreibern deutliche Präferenzen selbst gegenüber dem Frequenzbedarf des öffentlichen Rundfunks (DVB-T/DVB-T2) eingeräumt. Weitere wahrscheinliche Versteigerungserlöse für den Bund (4,28 Mrd. Euro in 2010 für eine Gesamtbandbreite von 380 Mhz im 800 Mhz-Bereich) als auch eine politische "Forcierung" bei der funkgestützten Breitbanderschliessung (WEB, Internet, etc.) von Einzelhäusern in der Fläche zählen hier wohl deutlich mehr. Im November 2015 (WRC) steht eine Anpassung bei der weltweiten Frequenznutzung auf der Tagesordnung. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMwi) und die BnetzA werden alles dafür tun, sich hier nicht gesetzlich (z.B. Frequenznutzungsplan / Perspektiven) vorschreiben zu lassen, welche Positionen sie dort im Gespräch mit anderen Nationen zu verfolgen hat. Und zum Schluss war es sicherlich nicht so gewollt, aber es wird sich halt ein Ergebnis in der Nähe der ursprünglichen BMWi-Haltung ergeben. Daran arbeiten die bundesdeutschen WRC-Vertreter nicht erst seit der letzten WRC 2012. Eine weitere BOS-Funknetzinfrastruktur kostet zusätzlich sehr viel Geld. Über LTE noch wesentlich (30 - 70 % der Gesamtkosten) mehr als für die aktuelle TETRA-25-Infrastruktur. Eine bereits andiskutierte gemeinsame Nutzung eines möglichen LTE-Advanced-Standard beispielsweise von Bundeswehr und BOS würde sich technisch erst nach 2020 verwirklichen lassen; wenn man denn bis dahin den Kostenverteilschlüssel zwischen verschiedenen Bundesministerien (BMI, BMVg) und 16 Länderinteressen rechtzeitig "klären" könnte. Momentan ist die aktuelle LTE-Technologie noch nicht einmal in der Lage einen Gruppenruf zu realisieren. Für die Aufbau- und Betriebskosten breitbandtauglicher Mobilfunknetze gelten immer noch physikalische Grundsätze: · Je höherwertiger der zu übertragende Stream (Bildwechsel, Auflösung, Darstellungsauschnitt), desto mehr Frequenzbedarf ist pro Einzelanwendung erforderlich. · Je höher der Modulationsgrad oder Kanalkodierung (zum Packen der Übertragungsinhalte), desto kürzer die maximal realisierbare Übertragungsdistanz. · Je höher die Übertragungsfrequenz, desto ungünstiger die Übertragungseigenschaften (z.B.Dämpfung). Diese plakativen Zusammenhänge (>> Mrd. Euro) stellen ein Grund dafür dar, warum z.B. UMTS bei keinem nationalen Mobilfunknetzbetreiber flächendeckend zur Verfügung steht. Die Erschließung (Transitübertragungsstrecken zu Mobilfunkzellen) und der kleinzellige (!) Netzaufbau steht in keinem wirtschaftlich gesunden Verhältnis zur potentiellen Mobilfunkkundennachfrage (FLAT-Rates für explodierende facebook- und youtube-Nutzung). Auf dem platten Land muss daher GSM bzw. GRPS (max. 115 kBit/s, i.d.R. bis 53 kBit/s für alle Mobilfunknutzer in der gleichen Zelle!) für eine wesentliche geringere Datenübertragungsrate reichen! Der für UMTS postulierte Theoriewert von 7,2 MBit/s (ohne weitere Kompression) reicht in der Praxis allerdings auch nur bis zu etwa 3,2 MBit/s; wenn man ganz alleine in der Mobilfunkzelle arbeitet. Jeder für sich kann ja selbst püfen was für ihn im Einsatzfall tatsächlich am UMTS-Funkmodem zur Verfügung steht. Auch LTE, teilweise (in Form einer Carrier-Aggregation) über 700 Mhz, kann hier nicht zaubern. Obwohl für die kommerziellen Mobilfunnetzbetreiber die zukünftige Nutzung des 700 Mhz-Bereich eine übertragungsrelevant deutliche Verbesserung (gegenüber 800, 900, 1.800 unf 2.100) darstellen würde. Für eine eigenständige BOS-Breitbandalternative wird an das Stichwort TETRA-2 zw. TADS erinnert. Auf Basis von europaweiten ETSI-Vergleichen (ETSI TR 102 628), und inzwischen abgeschlossenen Normierungen, z.B. ETSI TS 100 392-02 von Mai 2013 (v3.6.1), wird inzwischen eine breitbandige TETRA-Funkbetriebsoption auch für Trägerfrequenzen im oberen VHF-Bereich (138 - 174 Mhz) denkbar. Nicht irgendwann, sondern in allernächster Zeit. Beispielsweise über alte bzw. etablierte UKW-Relaisstandorte (mit hohen Antennenträgern) ließe sich für größere Areale ein TETRA-Stand-Alone-Testbetrieb via TETA 50, 100 oder 150 zügig und einfach einrichten. Mit bis zu 600 kBit/s kann man schon einiges an Bewegtbildübertragung realisieren. Da hier auch das Gruppenprinzip gilt, sind je nach insgesamt verfügbarem Frequenzbereich mehrere (!) mobile BOS-Breitbandnutzungen parallel möglich. Außerdem stellen sich die hochfrequenzrelevanten Übertragungsbedingungen im 2m Band wesentlich günstiger als im 400 Mhz (TETRA 25 aktuell) oder 700 Mhz (angedachter LTE.Betrieb) dar. Immerhin ist der duplexfähige Frequenzbereich zwischen 165,210 - 169,380 Mhz und 169,810 - 173,980 Mhz noch den deutschen BOS für den Einsatzstellenfunk zugeteilt. Allerdings möchte die BnetzA die aktuelle BOS-Zuteilung widerrufen und für andere Nutzungen vorsehen; wobei sie allerdings bisher überhaupt nicht dargestellt hat, wie es im Bereich unterhalb von 174 Mhz insgesamt weiter gehen könnte.AirwaveBMWi Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) | ||||
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