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ThemaVerbot von Silvesterfeuerwerk aus VB-Gedanken26 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen779824
Datum31.12.2013 00:00      MSG-Nr: [ 779824 ]5019 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Karsten W.
das gibt es bei uns schon lange und betrifft neben reetgedeckten Gebäuden auch Bootslagerplätze:
Anordnung über das Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper) im Amt Schrevenborn.


Was vebirgt sich hinter den aufgeführten Grundstücken? Sind das alles derlei besonders gefährdete Objekte? Oder Grundstücke der Gemeinde? Verstehe ich die Anordnung richtig, dass die Untersagung nur auf den Grundstücken gilt, aber beispielsweise die Zufahtstraße zum Reethaus lustig befeuert werden darf?!

Gruß,
Thorben

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