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RubrikEinsatz zurück
ThemaVerbot von Silvesterfeuerwerk aus VB-Gedanken26 Beiträge
AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein779825
Datum31.12.2013 00:07      MSG-Nr: [ 779825 ]4975 x gelesen

Moin Thorben,

es handelt sich um gefährdete Objekte, nicht um gemeindeeigene Gebäude. Die Abstände stehen in der Anordnung:

1. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (z. B. Raketen und Römische Lichter) in einem Umkreis von mindestens 200 Metern,
2. andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (z. B. Kanonenschläge und Knallfrösche) in einem Umkreis von mindestens 30 Metern.
(Quelle: Anordnung über das Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper) im Amt Schrevenborn)

MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf.

Feuerwehr Heikendorf

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