News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikEinsatz zurück
ThemaVerbot von Silvesterfeuerwerk aus VB-Gedanken26 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen779830
Datum31.12.2013 01:59      MSG-Nr: [ 779830 ]4915 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Karsten W. Moin Thorben,

es handelt sich um gefährdete Objekte, nicht um gemeindeeigene Gebäude. Die Abstände stehen in der Anordnung:


Genaugenommen steht da geschieben:

Geschrieben von Amt Schrevenborn

[...] wird [...] auf den nachfolgenden Grundstücken [...] angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände [...] in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden [...] nicht abgebrannt werden dürfen [...].


Das mag vielleicht anders gemeint sein, aber für mich liest sich das erst einmal so, als würde die Anordnung streng genommen nur auf den Grundstücken selbst greifen.

Wenn damit das gesamte Gebiet gemeint ist, sollte man die Formulierung m.E. zur Klarstellung überarbeiten.

[...]wird für xdorf angeordnet,...
...dass (im gesamten Ortsgebiet beim Abbrennen von Pyrotechnik) zu gefährdeten Objekten Abstand zu halten ist...
...dass zu den gefährdeten Objekten auf den Grundstücken a, b, c Abstand zu halten ist...
...dass zu gefährdeten Objekten Abstand zu halten ist. dazu gehören insbesondere die Bauten auf folgenden Grunstücken...

irgendwie sowas in der Art.


Gruß,
Thorben

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.784


Verbot von Silvesterfeuerwerk aus VB-Gedanken - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt