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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Verbot von Silvesterfeuerwerk aus VB-Gedanken | 26 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 779830 | ||
| Datum | 31.12.2013 01:59 MSG-Nr: [ 779830 ] | 4915 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Karsten W. Moin Thorben, Genaugenommen steht da geschieben: Geschrieben von Amt Schrevenborn [...] wird [...] auf den nachfolgenden Grundstücken [...] angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände [...] in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden [...] nicht abgebrannt werden dürfen [...]. Das mag vielleicht anders gemeint sein, aber für mich liest sich das erst einmal so, als würde die Anordnung streng genommen nur auf den Grundstücken selbst greifen. Wenn damit das gesamte Gebiet gemeint ist, sollte man die Formulierung m.E. zur Klarstellung überarbeiten. [...]wird für xdorf angeordnet,... ...dass (im gesamten Ortsgebiet beim Abbrennen von Pyrotechnik) zu gefährdeten Objekten Abstand zu halten ist... ...dass zu den gefährdeten Objekten auf den Grundstücken a, b, c Abstand zu halten ist... ...dass zu gefährdeten Objekten Abstand zu halten ist. dazu gehören insbesondere die Bauten auf folgenden Grunstücken... irgendwie sowas in der Art. Gruß, Thorben | ||||
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