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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchugen lasst ihr machen? | 13 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW | 779891 | ||
Datum | 01.01.2014 11:11 MSG-Nr: [ 779891 ] | 3811 x gelesen | ||
Servus und ein frohes neues Jahr! Also als erstes einmal, es gibt seit dem 31.10.2013 erhebliche Änderungen in der Verordnung. Aktuell sieht es so aus, dass die Untersuchungen weiter stattfinden, das Ergebnis dieser aber nur dem Arbeitgeber mitgeteilt werden darf, wenn der Beschäftige dem zustimmt. Dies geschieht aus Aspekten des Datenschutzes. Wer dazu weitere Fragen hat, darf sich gerne an mich wenden. Liegen denn für die Untersuchungen jeweils Gefährdungsbeurteilungen vor? Also meine Fragen/Anmerkungen wären, G 1.4 ist die Staubbelastung wirklich so hoch, dass ich diese Untersuchung benötige? G 20 sind die Beschäftigen wirklich so einem Lärm ausgesetzt, dass es nötig ist? G 30 sehe ich jetzt so keine Notwendigkeit. Der Atemschutzeinsatz als solcher wird nicht als Hitzearbeit definiert und Strahlerzeugung auch nicht auch hier hilft ein Blick in die BGI/GUV-I 504-30 G 41 erachte ich als nicht nötig. Denn bei der Rettung verfüge ich ja über PSAgA dann ist eine Untersuchung nach G 41 nicht nötig. So steht es zu mindestens in der BGI/GUV-I 504-41 Es hilft immer ein Blick in die BGI/GUV-I 504-xx! Darin enthalten sind alle relevanten rechtlichen Angaben zur Vorsorge.
Geändert von Sebastian S. [01.01.14 11:13] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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