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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Dezernent droht nach Böller-Angriff mit Feuerwehr-Rückzug | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 780016 | ||
Datum | 03.01.2014 10:06 MSG-Nr: [ 780016 ] | 6094 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel S. Der normale Bürger hat ein Recht auf Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst. Rettungskräfte haben aber auch das Grundrecht auf Unversehrtheit des Körpers. Geschrieben von Daniel S. Das sich an solchen Feiertagen der Mob hinreichend präsentiert ist einer unzurechechenden Rechtssprechung geschuldet. Ich schätze mal eher dem Alkohol. Mit 2,1 Promille macht man sich eher weniger über Rechtsfolgen Gedanken. Hat schon manchem die berufliche Zukunft versaut. Geschrieben von Daniel S. Wir haben bereits heute ausreichende rechtliche Grundlagen um diesem Spuk ein schnelles Ende zu bereiten. Yep, aus einer Menge von zehn Personen wirft einer einen Feuerwerkskörper. Wie hoch ist die Chance, trotz einwandfreiem rechtlichen Rahmens, hier den Täter eindeutig zu finden? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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