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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zu Löschwasserschaden durch Brand auf Nachbargrundstück | 11 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 780036 | ||
Datum | 03.01.2014 13:02 MSG-Nr: [ 780036 ] | 4091 x gelesen | ||
Geschrieben von bernd j. Wer sind hier mögliche Ansprechpartner für die Schadensmeldung / Regulierung bzw. welche Faktoren sind wesentlich um hier eine mögliche Haftung zu klären ? In erster Linie die örtliche Feuerwehr, bzw. deren Träger. Geschrieben von bernd j. Sollte man zwecks Beweissicherung/en vielleicht überlegen, Anzeige gegen unbekannt zu stellen ? Ich gebe Bürgern bei Schäden immer mit auf den Weg ausreichende Fotos anzufertigen, am besten noch während wir tätig sind. Manchmal lassen sich Kollateralschäden einfach nicht vermeiden, dazu sollte der Träger aber versichert sein. Daher halte ich es nicht nötig die Polizei mit ins Boot zu nehmen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man Schäden durch Feuerwehreinsätze am besten immer im Zwiegespräch mit dem Träger reguliert. Da gibt es seltenst Schwierigkeiten. MfG Daniel | ||||
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