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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort | 116 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 780265 | ||
Datum | 06.01.2014 10:51 MSG-Nr: [ 780265 ] | 41804 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = a. Es gibt zahlreiche Gefahren an einer solchen Einsatzstelle, die, für mein dafürhalten, in den orginären Aufgabenbereich der Feuerwehren gehören. Brandschutz, der Absicherung gegen auslaufende Gefahrstoffe, Unterstützung bei der Rettung (z.B.Brandschutz - ok. Wieso entstehen Brandgefahren aber nur bei "schwerem VU"? "auslaufende Gefahrstoffe" - was läuft denn da gefährliches aus? Und wenn du die üblichen Betriebsstoffe meinst: Wieso dann nur bei "schwerem VU"? Die laufen auch nach kleinem Bums. "Unterstützung bei der Rettung" - Langsam wirds recht konstruiert... Zugangsöffnung, Dachentfernung etc. sind keine Unterstützung, sondern direkte Maßnahmen zur Rettung? Geschrieben von = anonym = a. Nur bei Klemm und Nachforderung. Und somit völlig ausreichend. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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