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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort | 116 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 780302 | ||
Datum | 06.01.2014 17:48 MSG-Nr: [ 780302 ] | 40880 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas S. Nur weil der Patient nicht eingeklemmt ist, heist es nicht das der nicht schwer verletzt (Polytrauma) ist. Ich bin mir sicher das wir uns einig sind, dass es sinnvoll ist, wenn der Rettungsdienst (4 Mann) etwas Unterstützung gut finden würde. Es ist irrelevant, ob er Rettungsdienst etwas Unterstützung gut finden würde. Dann muss irgend jemand die Vorhaltung und den Einsatz dieses zusätzlichen Personals finanzieren. Und es muss dann Stand der Technik sein, dass dieses personal immer bei entsprechenden lagen vor Ort ist (und das heißt dann i.d.R. durch den RettD z.B. in Form eines 2. RTW der automatisch mit alarmiert wird und der dann natürlich bezaht irgend wo vorgehalten werden muss). Geschrieben von Thomas S. Überlastung EA? mal ganz ehrlich wieviele Einsätze würden bei euch dazu kommen? Bei mir sind es ca. 5 / Jahr. Hier in der Gegend? Da wären das bei einigen Wehren gute zweistellige Einsatzzahlen. Und das bei Wehren, die heute schon gut dreistellige Einsatzzahlen mit EA-Kräften bewältigen (wo bei Euch schon teure HAW rum stehen). Geschrieben von Thomas S. In NRW hat die Polizei im Falle eines VU´s dafür zu sorgen, dass der Verkehr sicher an der Einsatzstelle vorbei fließen kann. Die Maßnahmen die sich daraus ergeben sind nicht identisch mit der Absicherung gegen den flißenden Straßenverkehr gemäß FwDV 1. Nur geht den RettD hier die FwDV 1 nichts an. Denn sie sind keine Fw. Also sind sie das entweder selbst, die meisterei oder eben in Eilzuständigkeit und zur Abwehr von gefahren gegen die öffentliche Sicherheit eben die Polizei nach PolG Ba-Wü. Geschrieben von Thomas S. Warum Polizei kaputt gesparrt? Wieviele Streifenwagen sollten den deiner Meinung nach zu einem VU kommen? Es soll überhaupt mal einer zeitnah kommen. Ein zweiter ist oft schon Luxus. Geschrieben von Thomas S. Wie bereits erwähnt Spielraum Leiststellendisponent. Nein. Der Disponent arbeitet weisungsgebunden. Und ich würde nicht wollen, dass er mich zu irgend einem VU alarmiert nur weil da LPG oder CNG drauf steht. Geschrieben von Thomas S. Wie bereits erwähnt Spielraum Leiststellendisponent. Nein. Anderer Kostenträger. Wenn der RettD uns will, dann muss er uns bestellen. Denn wenn es sich um Einsätze mit Kfz handelt, dann ist unsere Tätigkeit gem. FwG immer kostenpflichtig (auch bei Rettung mit Lebensgefahr). Und wer bestellt... Geschrieben von Thomas S. Ok, ich verstehe zwar nicht warum FW und RettD in deinem Bundesland absolut nicht zusammenarbeiten, aber sinnvoll ist es doch direkt mitzualarmieren anstatt nachalamrieren und Zeit verlieren. Stichwort "Goldene Stunde" Die Zusammenarbeit ist gut. Nur sind es eben zwei verschiedene Baustellen. Und der RettD schafft es hier ganz gut, die Einsätze ohne "P-klemmt" ohne Feuerwehr abzuarbeiten. Wenn er uns dazu haben will, dann bestellt er uns auch dazu. Und wenn der Disponent bei der abfrage nicht sicher ist ob klemmt oder nicht, dann wird er im Zweifel alarmieren. Aber er wird nicht auf die Idee kommen und sagen "ach, dass die Jungs vom RettD ein paar Hände mehr vor Ort haben und weil es ja ohnehin immer was zu tun gibt, alarmiere ich mal ein LF der örtlichen Feuerwehr". Geschrieben von Thomas S. Wieviel Einsätze würden bei euch dazu kommen? Die Strukturen sind andere. Mal zum Verständnis hier eine Erklärung. Bei Euch in NRW ist es ganz normal, dass in bestimmten Gemeindegrößen eine HAW steht. Das ist natürlich oftmals eine Rettungswache mit angegliedertem HLF. Aber das habe ich hier nicht. Hier fahren FFen ohne HAW und ohne HA-Kräfte Einsatzzahlen von 100-300 Einsätze p.a. mit dem was wir heute schon an Pflichtaufgaben haben. Und tagsüber sind das i.d.R. auch immer die "üblichen Verdächtigen", die tagsüber raus gehen. Und das sind dann auch wehren, die mit BAB oder entsprechenden Bundesstraßen oder anderen Unfallschwerpunkten im Revier dann nicht nur 5 Einsätze p.a. dazu bekommen, sondern mehr. Geschrieben von Thomas S. Von welchen Stellen sprichst du hier? Meistereien und Polizei. Geschrieben von Thomas S. Ganz wunderbar ??? Oder machen die das irgendwie und quälen sich? Weil die Eintreffzeit aufgrund der Nachalarmierung zu lange ist? Wenn der RettD der Meinung ist, dass er zu bestimmten Einsätzen mehr Personal braucht, dann obliegt es ihm, dafür zu sorgen, dass er es bekommt. Das kann er über die Mitalarmierung von eigenen EA-Kräften machen (Ortsverband allgemein oder First Responder), weitere HA-Kräfte hinzualarmieren (KTW, RTW) oder wenn es ganz kompliziert wird oder besondere Kenntnisse oder Ausrüstungsgegenstände gefragt sind, dann natürlich auch die Feuerwehr. Geschrieben von Thomas S. Wirklich ein mal pro Woche? Wie schlecht sind bei euch die Strassen? s.o. Geschrieben von Thomas S. Bei uns ist der Rettungsdienst jedenfalls immer froh ein Paar FM, auch zeitnah, dabei zu haben. Das ist schön, dass der RettD da froh ist. Aber wie gesagt. Wer bezahlt es? Und wo fängst Du an und wo hörst Du auf? Geschrieben von Thomas S. Die Zusammenarbeit scheint bei euch wirklich sehr sehr schlecht zu sein. Die Zusammenarbeit ist gut. Aber es sind eben getrennte Baustellen, getrennte Gesetze und getennte Organisationen. Und natürlich getrennte Kassen. Geschrieben von Thomas S. Kannst du mir das für eurer Bundesland mal genauer erklären? In Ba-Wü sind alle Einsätze die mit Kfz zusammen hängen vollumfänglich kostenpflichtig. Auch solche, die mit der Lebensrettung zusammen hängen. Sprich der Fahrer, den wir aus dem fahrzeug raus schneiden, der bezahlt seine Rettung. Ist er Verursacher und hat keine Unfallversicherung mit bergungskostendeckung, dann auch selbst aus eigenet Tasche (denn Haftpflicht zahlt das nicht). Fordert der RettD uns nun an, dann muß jemand für diesen VU-Einsatz bezahlen. Entweder der Fahrer/ Verursacher oder eben der RettD. Und Fahrer/ Versursacher sehe ich, wenn der RettD Amtshilfe "in der Komfortzone" anfordert, erst mal nicht unbedingt als Zahlungspflichtig an. Und der Disponent wiederum arbeitet bei der Erstalarmierung weisungsgebunden. d.h. er alarmiert das, was nach Stichwort vorgesehen ist. wenn der RettD also die Feuerwehr dazu haben will, dann müßte der RettD das in seiner Alarmierung hinterlegen. Die Feuerwehr kann hier selbst keine AAO für einen RettD-Einsatz hinterlegen. Da sie davon alarmseitig gar nicht tangiert ist sprich kein Feuerwehreinsatz aufgemacht wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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