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ThemaAlarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort116 Beiträge
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780314
Datum06.01.2014 18:43      MSG-Nr: [ 780314 ]40492 x gelesen

Hallo Thomas,

zu erst: Was ist für dich ein Fehlalarm bei einer BMA? Technischer Defekt? Auslösung durch Fehler der Arbeiter vor Ort oder oder oder?

zweitens:

Beim VU hat eine Abfrage der Situation vor Ort durch einen Mitarbeiter der Leitstelle statt gefunden. In NRW ist dieser mind. RA und hat einen B III besucht. Also sollte dieser durchaus in der Lage sein, zu beurteilen ob und was erforderlich ist.

Beim BMA habe ich erst einmal eine undefinierte Feuermeldung. Und da muss halt jeder Verantwortliche sich Gedanken machen, was er für das jeweilige Objekt für sinnvoll erachtet.

Für mich, ist dies schon ein deutlicher Unterschied.

Verstehe auch noch nicht so wirklich, was das Ziel deiner Diskussion hier werden soll.

Gruß

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