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RubrikEinsatz zurück
ThemaAlarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort116 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780327
Datum06.01.2014 19:29      MSG-Nr: [ 780327 ]40342 x gelesen

Geschrieben von Thomas S.Bei euch geht es ja anscheinend nur ums Geld und nicht um die sinnvolle Bearbeitung von "Unglücksfällen" durch die entsprechenden Behörden.

Ich könnte ja jetzt wieder einen Seitenhieb einbauen so von wegen "Nehmerland im Finanzausgleich"...

Und ich finde, dass diese Einsätze hier ganz vernünftig bearbeitet werden. Denn durch die abfrage des Disponenten gelingt es doch ganz gut, die Einsätze in die entsprechenden Kategorien einzuteilen.


Geschrieben von Thomas S.Und die Kostenfrage hast du ja selbst schon beantwortet, Verursacherprinzip.


Das ist aber bei der Alarmierung ins Blaue hinein oder nach dem Motto "der RettD freut sich darüber" nicht der Unfallverursacher...


Geschrieben von Thomas S.Hat der Leitestellendisponent in BaWü den auch die Ausbildung zum hauptberuflichen Feuerwehrmann? Oder kann dann da jeder ans Telefon gehen? Wenn doch alles der Computer für ihn macht?

Der Disponent hat zuallererst die Aufgabe, das was rein kommt in die vorgegebenen Schemata zu packen. Dabei sollte er m.E. möglichst wenig kreativ sein, denn sonst kommt dabei bei einer vorher durchdachten Alarmierungssystematik selten etwas besseres dabei heraus. Wie gesagt. Wenn der Disponent nicht sicher ist, ob Feuerwehr im eigentlichen Sinne zur Rettung der Person benötigt wird oder nicht, dann alarmiert er zum Rüstzugeinsatz. Und dann habe ich Feuerwehr da.

Und für die wenigen Fälle in denen der RettD nach Eintreffen feststellt "da holen wir mal die Feuerwehr dazu" sehe ich hier keinen Grund, die Alarmierung auf ein pauschales Stichwort "Rettungsdienstunterstützung bei VU" zu erweitern.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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