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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort | 116 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW | 780329 | ||
Datum | 06.01.2014 19:34 MSG-Nr: [ 780329 ] | 40518 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Daniel R. Oder will da eventuell auch die örtliche Feuerwehr regelmäßig mit einer Staffel ganz dringend "helfen"? Ja, das ist gängige Praxis bei schwergewichtigen. Geschrieben von Daniel R. Deine weiteren Ausführungen zur Zuständigkeit der Polizei bzgl. der Absicherung von Unfallstellen und das "ganz gefährliche Halbwissen" vergessen wir wohl weiterhin lieber mal ganz schnell wieder!?! Es ist die Tatsache, das eine schliesst das andere nicht aus. Es greift beides ineinander. Die Aufgaben sind aber für beide definiert. Polizei = für einen sicheren Verkehrsfluss sorgen! SICHEREIT FÜR DIE VERKEHSTEILNEHMER Feuerwehr = Absicherung gegen den fließenden Straßenverkehr, SCHUTZ DER EINSATZKRÄFTE Auf Autobahnen kann es da durchaus schon mal zu Diskussionen kommen. Geschrieben von Daniel R. Mir wäre nicht bekannt, daß irgendein Brandschutzgesetz die Feuerwehr als "Unfallstellenabsicherungsstaffel" vorsieht. Das habe ich auch nicht behauptet. Geschrieben von Daniel R. Und zuletzt "Ermessen Leistellendisponent" - genau deswegen gibt es AAOs, wo genau drin steht, was der Disponent ggf. wann und weswegen zu alarmieren hat. Dann muss der Stichwortkatalog eben entsprechende Stichworte hergeben. Geschrieben von Daniel R. bei dir vielleicht nur 5, bei anderen und uns z.B. wohl aber eher höhere zweistellige Einsatzzahlen Das glaube ich nicht | ||||
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