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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort | 116 Beiträge | ||
Autor | Bori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz | 780342 | ||
Datum | 06.01.2014 22:46 MSG-Nr: [ 780342 ] | 40219 x gelesen | ||
Geschrieben von Hartmut H. Es geht um RLP, da sieht es anders aus. Nein eher nicht. Auch bei uns besteht die Möglichkeit des Kostenersatzes bei VU mit technischer Rettung, PKW Brand etc.. LBKG RLP: § 36 Kostenersatz (1) Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten verlangen 1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2.von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- odon der Wasserfahrzeugen entstanden ist, ..... Ich vertrete hier ausschließlich meine PRIVATE MEINUNG und nicht die der Feuerwehr Neuburg am Rhein! | ||||
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