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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort | 116 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 780345 | ||
Datum | 06.01.2014 23:22 MSG-Nr: [ 780345 ] | 40306 x gelesen | ||
Geschrieben von Hartmut H. Arbeiten die nach dem Rettungsdienstgesetz oder LBKG?First Responder arbeiten in RLP nach dem LBKG, die FR fallen diesbezüglich unter "Allgemeine Hilfe". Unabhängig davon ist aber, ob dass dann eine FW übernimmt, oder eine HiOrg über § 17 Absatz 1 LBKG durch die Kommune dazu eingesetzt wird - LBKG alleine bedeutet eben nicht, dass eine Feuerwehr beteiligt sein muss. Näheres vgl. diese Drucksache des Landtags (kleine Anfrage dazu). In der Praxis führt das zu notwendigen kommunalen Beschlüssen wie diesem, wenn eine First-Responder-Gruppe eingerichtet wird. Im "rechtsfreien Raum", wie hier von anderen dargestellt, kann man natürlich in RLP auch arbeiten (und irgendwann auf die Nase fallen), muss es aber nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Geändert von Sebastian K. [06.01.14 23:25] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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