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RubrikEinsatz zurück
ThemaAlarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort116 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780356
Datum06.01.2014 23:45      MSG-Nr: [ 780356 ]40035 x gelesen

Geschrieben von Volker C.In RLP hat der Einsatzleiter der Feuerwehr bei Feuerwehreinsätzen das sagen.
Das heisst , etwas überspitzt: Wen der FW-EL dem Polizisten sagt, du machst da jetzt zu, dann hat der das zu machen.
Was hat der Polizist denn mit dem Feuerwehreinsatz zu tun? Der hat mit "unserem Einsatzleiter" erstmal überhaupt nix zu tun. Der Rest ist vernünftige Absprache und Zusammenarbeit.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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