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RubrikEinsatz zurück
ThemaAlarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort116 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen780357
Datum06.01.2014 23:48      MSG-Nr: [ 780357 ]39925 x gelesen

Geschrieben von Christian F.Und? Wir gehen bis zum Beweis des Gegenteils immer davon aus, dass das Meldebild = Lage vor Ort entspricht. Wenn sich vor Ort dann etwas anderes herausstellt, dann reagieren wir auf diese veränderte Lage. Aber wir eskalieren nicht vorbeugend jede Lage nur für den Fall der Fälle. Denn in >99% der Fälle entspricht das Meldebild dem, was wir vor Ort vorfinden.

Eben... Ich hatte mal einen Ausbilder, von dem kam der Spruch (es ging dabei um eine Planübung Wohnungsbrand): "Hätte / Könnte... Im Keller könnte auch die Russenmafia Atomsprengköpfe zusammenbauen. Sollen wir jetzt den ABC-Zug alarmieren?"
Dann müsste der Gefahrgutzug ja auch zu jeder Ölspur kommen (so sie denn noch von der Feuerwehr abgesichert / abgestumpft wird)...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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