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RubrikEinsatz zurück
ThemaAlarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort116 Beiträge
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP780358
Datum06.01.2014 23:53      MSG-Nr: [ 780358 ]40028 x gelesen

In RLP arbeiten immer noch die Wehrleiter die AAO aus. Manche machen das gut. Manche nicht so gut. Jedoch gilt für alle als Grundlage das LBKG und die FWvO.
Auch muss man mal davon Ausgehen, das die Leitstellen Disponenten keine Volldeppen sind (vereinzelte Ausnahmen mal ausgenommen).
Sollte der RD zum Schluss kommen, das FW vernöten ist, wird die Leitstelle diese nicht verweigern.
Die Erfahrung hier bei uns ist (Gottseidank) umgekehrt: Viele Meldungen nach VU lauten Person klemmt, PKW brennt.
In den allermeisten Fällen ist das einklemmen eine verkeilte Tür, und das Brennen ist eine Dampfender Kühler.
Also alles Fälle, wo man vom Meldebild alles richtig gemacht hat.

Gegenfrage: Hältst Du es für richtig, zu jedem Krankentransport , der höher als EG geht Proforma HöRett, DLK oder LF als Tragehilfe mitzuschicken?

Dies ist meine Meinung.

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