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RubrikEinsatz zurück
ThemaAlarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort116 Beiträge
AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780392
Datum07.01.2014 12:39      MSG-Nr: [ 780392 ]39494 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Volker C.In RLP hat der Einsatzleiter der Feuerwehr bei Feuerwehreinsätzen das sagen.
Das ist in NRW auch so.

Geschrieben von Volker C.Wen der FW-EL dem Polizisten sagt, du machst da jetzt zu, dann hat der das zu machen.
Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Polizist dann tätig?
Leistet er Amtshilfe für die Feuerwehr?
Wie wird es gehandhabt wenn eine Vollsperrung nicht nötig ist?

Gruß

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