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Löschgruppenfahrzeug
RubrikEinsatz zurück
ThemaAlarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort116 Beiträge
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen780439
Datum08.01.2014 06:15      MSG-Nr: [ 780439 ]39072 x gelesen

Moin,

warum soll ich dich steinigen, die Frage "Wie definieren wir schwerer VU" hab ich schon im zweiten Beitrag gestellt. Der TO äußert sich ja anscheinend nicht mehr ...
Und wo, außer ggf. bei einer Person die nicht ohne "schwere THL" das Fahrzeug überhaupt verlassen kann (eben PKlemm) bzw. zu der man überhaupt nicht für Erstbehandlungsmaßnahmen heran kann, die so große Eilbedürftigkeit liegt, das die 10min bis das erste LF aufschlägt den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmacht, hat mir auch noch keiner klar gemacht.

Gruß Jan

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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