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RubrikEinsatz zurück
ThemaAlarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort116 Beiträge
AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH780473
Datum08.01.2014 16:14      MSG-Nr: [ 780473 ]38744 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Thomas S.Als Beispiel:
PKW kommt von der Fahrbahn ab, überschlägt sich, fliegt die Böschung hinunter und liegt nun ca. 30 meter vom Fahrbahnrand und ca. 6m unter der Fahrbahnoberfläche auf einem matschigen Acker. Zwischen PKW und Fahrbahn befindet sich eine dicht bewachsene Böschung. Ein Weg durch die Böschung ist ohne forstwirtschaftliches Werkzeug benutzt zu haben leider nicht möglich.


Und Du meinst nicht, dass bei diesem Meldebild der Leitstellendisponent nicht gleich die Feuerwehr mit rausgeschickt hätte?

By the way - das Ursprungsproblem dieser ganzen Diskussion erschliesst sich mir immer noch nicht. Es wird immer Fälle geben, bei denen man nachher sagt "Die hätten die Feuerwehr gleich mit alarmieren sollen!" und solche, bei denen es heißt: "Und was sollen wir jetzt hier?". So what?

Gruß,
Mitja

Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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