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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.) | 22 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 780990 | ||
Datum | 15.01.2014 11:04 MSG-Nr: [ 780990 ] | 4589 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Dies es im Zweifel (außer in Ba-Wü mit entsprechender Sonderregelung zum Sondervermögen im FwG als Nebenkasse der Gemeindekasse) nicht gibt/ geben kann oder die es in einer Form gibt (nicht eingetragener Verein, GbR), die den "Mitgliedern" eigentlich kalte Schauer den Rücken runter laufen lassen müsste... Darüber habe ich mich auch gewundert und hoffentlich hat diese öffentliche Diskussion jetzt nicht irgendwelche Steine in Bewegung gesetzt, die man nicht haben möchte ... Bei uns (Brandenburg), kann eine Feuerwehreinheit keine Kasse haben (s.o. Nebenkasse = Schwarzkasse) und aus früheren Niedersächsischen Zeiten kenne ich das so auch nicht. Wir haben, als uns dieses Problem bewusst wurde, hier einen Förderverein gegründet, mit dem Vereinsziel die FF zu unterstützen. Der Verein ist eingetragen und gemeinnützig und muss alle drei Jahre eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Zwar sind im Vorstand auffallend viele "Aktive", aber insbesondere die Kassenprüfer sind nicht "Aktive", in der Satzung (vom Amtsgericht abgesegnet) gibt es auch nur Vereinsmitglieder, da wird nicht unterschieden. Aber über solche Vereine sollte hier ja nicht geschrieben werden. Vielleicht überdenkt ihr das Ganze mal im Hinblick auf die rechtliche Lage ... Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | ||||
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