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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.) | 22 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 781010 | ||
Datum | 15.01.2014 15:28 MSG-Nr: [ 781010 ] | 4392 x gelesen | ||
Servus, da fahren wir in Bayern aber mit unserem Konstrukt "Verein" auf der gesetzlich sicheren Seite. Und dazu haben dann die meisten Feuerwehren, die ich kenne, einen e.V.. Dann können sie auch die Spendenquittungen selbst ausstellen und rechtlich ist alles "bombenfest". Also sind wir doch nicht ganz so rückständig, wie wir manchmal hingestellt werden. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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