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Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Feuerwehr-Verordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.)22 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen781023
Datum15.01.2014 20:42      MSG-Nr: [ 781023 ]4337 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Torsten G.
mich interessiert, ob es inzwischen fördernde Mitglieder (Passive) gibt, die nicht direkt im Einsatz- und Ausbildungsgeschehen eingebunden sind, aber dennoch Aufgaben im Sinne der Organisation wahrnehmen. Dabei denke ich z.B. an:

- Kassenwart
- Schriftwart
- Kassenprüfer

=> In Niedersachsen sind rechtlich nur aktive Mitglieder stimmberechtigt.



Wenn ich das NBrandSchG oder FwVO lese GIBT es in Nds nur Mitglieder der Einsatzabteilung sowie die Ehren/Altersabteilung... ?!

Geschrieben von Torsten G.Ob sinnvoll oder nicht, interessant wäre auch die rechtliche Grundlage, auf die man sich dabei stützt

Das frag ich mich auch bei den ominösen "passiven Mitgliedern". Gibt's da irgendwo eine offizielle Grundlage für? Kohlhammers Mustersatzung find ich ohne weitere Ermächtigung dahinter nicht unbedingt die überzeugende Basis, schon garnicht wenn da anderslautende Regelungen des Kommunal- und Finanzrechts teils recht klar dagegen stehen.


Gruß,
Thorben

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