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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.) | 22 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 781023 | ||
Datum | 15.01.2014 20:42 MSG-Nr: [ 781023 ] | 4337 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Torsten G.
Wenn ich das NBrandSchG oder FwVO lese GIBT es in Nds nur Mitglieder der Einsatzabteilung sowie die Ehren/Altersabteilung... ?! Geschrieben von Torsten G. Ob sinnvoll oder nicht, interessant wäre auch die rechtliche Grundlage, auf die man sich dabei stützt Das frag ich mich auch bei den ominösen "passiven Mitgliedern". Gibt's da irgendwo eine offizielle Grundlage für? Kohlhammers Mustersatzung find ich ohne weitere Ermächtigung dahinter nicht unbedingt die überzeugende Basis, schon garnicht wenn da anderslautende Regelungen des Kommunal- und Finanzrechts teils recht klar dagegen stehen. Gruß, Thorben | ||||
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