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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beamtin durch Tröte verletzt | 18 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 781812 | ||
Datum | 26.01.2014 13:55 MSG-Nr: [ 781812 ] | 4787 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Es ist aber auch möglich (!), dass die Beamtin den Schritt gegangen ist, um den Schwachsinn mit den Tröten (aktenkundlich (!)) zu bekämpfen. Es kann manchmal erforderlich sein so vorzugehen. Sehr gewagt! Also nicht nur die gängige und Praxis erprobte bewährte nicht elektronischen Alarmierung als >schwachsinnig< zu bezeichnen sondern viel mehr die Vortäuschung einer Straftat (hier Körperverletzung) als legitimen Beschwerdeweg zu nutzen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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