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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaBeamtin durch Tröte verletzt   18 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 782163
Datum30.01.2014 09:00      MSG-Nr: [ 782163 ]3999 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Wenn es Arbeitsschutzmaßnahmen gibt, aber keine schriftlich fixierte Gefährdungsbeurteilung dazu, interessieren erstere niemanden?

Ich eskaliere es jetzt mal bewusst: Was nicht aufgeschrieben wurde ist nicht wahr!

Wenn der Grafschafter Bürgermeister auf dem Marktplatz eine Fläche 10*10m einzäunen lässt hat er eine Arbeitsschutzmaßnahme getroffen. Stellt sich die Frage: vor welcher Gefährdung wollte er schützen? Und hat er sein Ziel erreicht?

Geschrieben von Sebastian K. ... eher gestärkt als der ewige Schrei nach Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationen bei jedem kleinsten Furz, in den ansatzweise eine "Gefährdung" ...

Wo genau liegt eigentlich dein Problem? Eine Gefährdungsbeurteilung ist ganz klar nach Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Genau so wie die Fahrschule nach FeVo. Und wenn man sich Gedanken macht wo liegt das Problem das Ganze aufzuschreiben? Das ist einmal ein bisschen Arbeit und dann ist es wieder gut. Und ohne groß auf der Schiene "Organistionsverschulden" oder "du stehst mit einem Bein im Knast" rumzureiten: möchtest du nicht das deine Leute sicher Ihren Dienst verrichten?

Man kann auch Gefährdungsbeurteilungen mit dem gesunden Menschenverstand machen, du wirst es kaum glauben. Und nur weil es 15 Kategorien mit Gefährdungen gibt heißt es noch lange nicht bei jeder etwas mit aller Gewalt finden zu müssen und jeder Gefährung einen Rattenschwanz an Maßnahmen für Trölf Fantastilliarden Euro folgen lassen zu müssen.

Ich bin der festen Meinung das die akuten Gefährdungen sehr übersichtlich ausfallen werden und sich davon ein Teil technisch aus der Welt schaffen lassen.

Aber: Ih, Gefährdungsbeurteilung, doof, Arbeit.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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