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Thema | RPA lehnt Ausschreibung ab | 48 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 782307 | ||
Datum | 01.02.2014 09:39 MSG-Nr: [ 782307 ] | 10360 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias M. B. Doch wenn eine Ausschreibung so abgefasst ist, dass nur ein Hersteller sich bewirbt oder bewerben kann läuft etwas falsch. In erster Linie für die öffentlichen Haushalte. Denn ohne Bewerbe kein (Preis)Wettbewerb.Was man aber nicht völlig untern Tisch fallen lassen sollte, wenn man mit den Haushalten argumentiert, sind die Verfahrenskosten. Wenn man sich die Vorlage aus Weinstadt anschaut, steckt da sicher schon einiges an Arbeit drin. Die bezahlt auch irgendwer. Solche Beschaffungsverfahren laufen in der Folge in den Verwaltungen dann auch durch zahlreiche Hände, die am Ende bezahlt werden wollen. Dann wurden 4 Angebote direkt für die Tonne erstellt (und 2 haben ja nur angefordert und sich dadurch zwar wenig, aber wahrscheinlich doch auch irgendwie damit befasst), die bezahlt auch irgendwer. Der Spruch "Wir müssen sparen - koste es was es wolle" hat da irgendwie schon seine Berechtigung. Wettbewerb und Chancengleichheit bei den Anbietern lasse ich mir als Begründung für das Vergaberecht gefallen, aber einen Spareffekt für die öffentl. Haushalte sehe ich darin nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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