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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen | 45 Beiträge | ||
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 782986 | ||
Datum | 10.02.2014 13:06 MSG-Nr: [ 782986 ] | 19518 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Darin sei festgehalten worden, dass die Wartungs- und Folgekosten - wie bisher bereits auch - durch den Feuerwehrverein getragen werden und der Gemeinde weiterhin keinerlei Kosten entstehen Genau das scheint ja das Problem zu sein, und haben wir ja schon hinreichend in anderen Beiträgen diskutiert. Dies ist und bleibt nun mal Sache der Gemeinde und nicht des Feuerwehrvereins. Und wenn es einen gültigen BSP gibt, und dieser vorschreibt das so was vorzuhalten ist, hat die Gemeinde zu zahlen. Ist es "nice to have" weil die anderen das auch haben, dann abmelden und fertig. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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