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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen | 45 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 783000 | ||
Datum | 10.02.2014 14:11 MSG-Nr: [ 783000 ] | 18343 x gelesen | ||
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Servus Thomas, Geschrieben von Thomas K. daß bei dieser Dichte an Feuerwehren mit Rettungssätzen gar kein zusätzliches Gerät hätte bezuschusst werden dürfen. nach dem geltenden Sonderförderprogramm für Hilfeleistungssätze können nur bereits vorhandene hydraulische Rettungsgeräte ersatzbeschafft werden. Neue Rettungssätze werden über dieses Sonderförderprogramm nicht bezuschusst, das geht - wenn überhaupt - nur indirekt über die Fahrzeugbezuschussung (HLF). Also muss vorher zumindest schon ein hydraulischer Rettungssatz vorhanden gewesen sein... Gruß Markus | ||||
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