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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen | 45 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 783002 | ||
Datum | 10.02.2014 14:16 MSG-Nr: [ 783002 ] | 18107 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Markus R. nach dem geltenden Sonderförderprogramm für Hilfeleistungssätze können nur bereits vorhandene hydraulische Rettungsgeräte ersatzbeschafft werden. Neue Rettungssätze werden über dieses Sonderförderprogramm nicht bezuschusst, das geht - wenn überhaupt - nur indirekt über die Fahrzeugbezuschussung (HLF). Also muss vorher zumindest schon ein hydraulischer Rettungssatz vorhanden gewesen sein... dürfte passen: Im Jahr 1999 wurde die vorhandene Rettungsschere mit Handpumpe um ein Aggregat und einen Spreizer mit staatlichen Zuschüssen und finanziellen Mitteln des Feuerwehrvereins zu einem vollständigen Rettungssatz ergänzt. Ziel sei es gewesen, eine zeitgemäße Ausrüstung für bestmögliche Hilfeleistung zu haben. Quelle: oberpfalzNetz MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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