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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Antennen auf Gebäuden, Urteil zu Mobilfunk auf WEG-Objekt | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 783030 | ||
Datum | 10.02.2014 17:37 MSG-Nr: [ 783030 ] | 1420 x gelesen | ||
Und es geht beim Urteil im Grundsatz nur darum, dass bei "freiwilligen" Angeboten für die Anbringung von Antennen eben die Eigentümer dann alle zustimmen müssen. Für jeden, der schon mal eine Fassadensanierung in einem WEG-Objekt mit gemacht hat eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Jeder Einzeleigentümer kann jederzeit auf sein 80 Parteien Mietshaus so viele Antennen drauf bauen lassen wie er will. Und so lange die finanzielle Kompensation stimmt, hat da auch kaum ein Eigentümer ein Problem damit. Zumal wir wissen, dass man genau unter der Antenne am wenigsten Strahlung ab bekommt ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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