News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen | 45 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 783033 | ||
Datum | 10.02.2014 18:45 MSG-Nr: [ 783033 ] | 17431 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Servus Thomas, Geschrieben von Thomas K. wie schätzt denn du als KBR die Situation rechtlich ein, wenn ein gefördertes Einsatzmittel einfach aus der Einsatzmittelkette gestrichen wird? nach meiner Einschätzung hat das mit einer Förderung oder eben auch Nicht-Förderung einer Gerätschaft erstmal herzlich wenig zu tun, ob diese dann in den Stammdaten der Fahrzeugbeladung auftaucht oder nicht. Gerätschaften, die die Feuerwehren melden (egal, ob Jahresabfrage/ Änderungsmeldung bei Beschaffung etc.), werden bei uns in die Stammdaten mit aufgenommen, und im Bedarfsfall dann auch alarmiert, wenn sie in der jeweiligen Einsatzmittelkette stehen. Dies gilt umso mehr, wenn sie einsatzrelevant sind (wie eben ein hydraulischer Rettungssatz). Ob die Stationierung (in diesem Fall eines hydraulischen Rettungssatzes) allerdings sinnvoll ist (bezüglich Einsatzzahlen, Ausbildungsaufwand etc.) steht natürlich auf einem anderen Blatt... Für den Vollzug der ABek sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig, nicht die Kommunen. Für die Kreisverwaltungsbehörden (weil sie in diesem Fall staatliche Behörden sind) sind die Vorgaben der ABek bindend, damit greift auch für die einzelnen Gerätschaften (wenn die Einsatzmittelketten entsprechend aufgebaut sind) die Strategie des "nächstgelegenen geeigneten Einsatzmittels". Natürlich macht es keinen Sinn, einzelne Gerätschaften staatlich zu fördern, um sie dann anschließend nicht in die AAO mit aufzunehmen und auch nicht zu alarmieren. Das ist sicherlich eine spannende Frage, wie das die Bezirksregierung sieht. Wobei diesbezüglich auch eine (weitere) spannende Frage ist, wann diese geförderte Gerätschaft tatsächlich gefördert wurde (Stichwort: Bindungsfrist)... insoweit ist wahrscheinlich dann auch abhängig, ob und ggf. wie weit sich die Bezirksregierung einschalten wird. Ob die Kreisverwaltungsbehörde dann ihrer Aufsichtspflicht nachkommt muss man auch im Einzelfall sehen, da spielen manchmal auch diverse Einflussfaktoren eine Rolle. Geschrieben von Thomas K. Ist das aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses überhaupt gerechtfertigt? Ob die Aufnahme oder eben auch Herausnahme einer Gerätschaft aus den Stammdaten durch einen Gemeinderatsbeschluss überhaupt bewirkt werden kann ist die Frage. Persönlich glaube ich nicht, dass dieser Beschluss für die Kreisverwaltungsbehörde bindend ist, schließlich ist die Kommune für den Vollzug der ABek nicht zuständig. Es wäre allerdings etwas anderes, wenn die betroffene Gerätschaft nicht mehr "sicher" eingesetzt werden könnte, z.B. wegen fehlender Prüfungen, veralteter Hydraulikschläuche oder ähnlichem. Geschrieben von Thomas K. Ich kann mir nicht vorstellen, daß unser Sachbearbeiter im LRA das ohne Rücksprache mit dem zuständigen Kommandanten und der Kreisbrandinspektion machen würde. Ich mir auch nicht... :-) Bei uns würden Änderungen ohnehin über "uns" (KBI) laufen. Gruß Markus | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|