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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen | 45 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 783039 | ||
Datum | 10.02.2014 22:03 MSG-Nr: [ 783039 ] | 16662 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian F. Ich frage mich schon die ganze Zeit, ob diese Entscheidung überhaupt in die Befugnisse eines Gemeinderates fällt, oder ob es sich dabei um alleiniges Verwaltungshandeln des Bürgermeisters handelt, und es den Gemeinderat was die AAO betrifft als Chef der Verwaltung einfach ignirieren sollte. Sprich er schreibt an die ILtS, dass der RettS alarmiert werden soll und läßt den Gemeinderat Gemeinderat sein, auch wenn er wie ein Rumpelstielzchen herum hüpft...Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Gemeinderat und Bürgermeister kann in weiten Teilen durch den Gemeinderat selbst festgelegt werden. Die Grenze, wann eine Angelegenheit zum "Geschäft der laufenden Verwaltung" und damit Bürgermeisterkompetenz wird, hängt dann auch stark von der Größe der Kommune ab. Wie oft kommt es vor, wie folgenschwer ist es/kann es sein... Und je kleiner eine selbständige Gemeinde, desto geringer die Hürde, etwas durch den Rat laufen zu lassen - denn wenn man fies wäre, was ich bekanntlich ja nicht bin, könnte man feststellen: Sonst haben die ja gar nix zu tun. Merkt man auch ganz nett z.B. an den Wertgrenzen für Vergaben bei verfügbaren Haushaltsmitteln. Es gibt Kommunen, da entscheidet der Gemeinderat beim Kauf einer neuen Tauchpumpe oder Motorsäge. Hätten die die gleichen Wertgrenzen, wie deine oder meine Kommune, hätte der hohe Rat dort ja nie was zu entscheiden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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