Geschrieben von Sebastian K.
Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Gemeinderat und Bürgermeister kann in weiten Teilen durch den Gemeinderat selbst festgelegt werden. Die Grenze, wann eine Angelegenheit zum "Geschäft der laufenden Verwaltung" und damit Bürgermeisterkompetenz wird, hängt dann auch stark von der Größe der Kommune ab. Wie oft kommt es vor, wie folgenschwer ist es/kann es sein...
Funktioniert aber nur solange, wie sich die Kommune auch tatsächlich im eigenen Wirkungskreis bewegt (ist im Brandschutz allerdings der Fall). Im übertragenen Wirkungskreis hätte der Gemeinderat aus meiner Sicht nicht mitzureden...
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